Unsere Warenzeichen

Das Marke ROCKWOOL wurde 1936 als Warenzeichen eingetragen. 1937 folgte eine Eintragung als Wortmarke, die inzwischen auf mehr als  60 Länder in aller Welt ausgeweitet wurde.

Die Marke ROCKWOOL ist einer der größten Vermögenswerte der ROCKWOOL Gruppe und wird daher von uns weltweit sorgfältig geschützt und verteidigt.

Bitte helfen Sie uns beim Schutz unserer Marke, indem Sie die folgenden Regeln einhalten:
  • Die Wortmarke ROCKWOOL® muss in Großbuchstaben geschrieben werden
  • Dem Wort ROCKWOOL muss immer ein beschreibendes Hauptwort folgen
  • Beispiel: ROCKWOOL Produkte, ROCKWOOL Dämmung oder ROCKWOOL Steinwolle
  • Schreiben Sie die Wortmarke ROCKWOOL immer vollständig aus.
  • Verwenden Sie keine Abkürzung und ändern oder modifizieren Sie sie nicht.
  • Das Wort ROCKWOOL ist kein Gattungsbegriff für Dämmung oder Steinwolle und darf nicht als solcher verwendet werden. Verwenden Sie stattdessen z. B. den Begriff ROCKWOOL Dämmung
  • Bei der ersten Verwendung der Wortmarke ROCKWOOL muss das Eintragungssymbol ® verwendet werden.
  • Unternehmensnamen werden aber ohne Eintragungssymbol verwendet.